WEEE & Verpackung
Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.
Die WEEE-Direktive der EU unterscheidet folgende Produktgruppen:
1. Große Haushaltgeräte (Backofen, Kühlschrank usw.)
2. Kleine Haushaltgeräte (Toaster, Staubsauger usw.)
3. Büro und Kommunikation (PC, Drucker, Telefon, Fax usw.)
4. Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, portabler CD-Player usw.)
5. Leuchtmittel (vor allem Fluoreszenzröhren)
6. E-Werkzeug (Bohrmaschine, Rasenmäher usw.)
7. Spiel- und Freizeitgeräte (Modelleisenbahn, Fitnessmaschine usw.)
8. Medizinische Geräte und Instrumente
9. Überwachungsgeräte
10. Automatische Ausgabesysteme (Fahrkartenautomat usw.)
Als Hersteller sind wir bei der Stiftung Elektro-Alt-Register (kurz EAR) unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 35585572 registriert.
